organisatorischer Brandschutz

organisatorischer Brandschutz

Flucht- und Rettungsplan

Für eine ganze Reihe von Sonderbauten fordert der Gesetzgeber einen Flucht- und Rettungsplan . Dieser dient der Information über die Fluchtwege für den Fall eines Brandes sowie der Auffindung von Orten, die für Feuerlöscheinrichtungen, zur Ersten Hilfe und zur Meldung vorgesehen sind. BrandschutzPLAN erstellt für Sie einen DIN-gerechten Flucht- und Rettungsplan, der sich jedoch gestalterisch nach Ihren individuellen Designvorgaben und den im Gebäude zur Verfügung stehenden Materialien und Oberflächen richten kann. Wir wissen, dass gerade Unternehmen bestrebt sind, ihre Unternehmens-CI auch auf diese öffentlich sichtbaren Bestandteile anzuwenden, da sie ein wichtiger Teil der Inhouse-Kommunikation sind. Diesen Gestaltungsrichtlinien werden wir mit den von uns adäquat entwickelten Flucht- und Rettungsplänen gerecht. Zudem bieten wir Ihnen den Vorteil einer langjährigen Erfahrung, wie sie nur Spezialisten haben, deren Kernkompetenz in diesem Bereich liegt.

Vorgeschrieben für viele Gebäudetypen
Der Flucht- und Rettungsplan stellt sämtliche Flucht- und Rettungswege dar, die im betreffenden Gebäude vorhanden sind. Basierend auf den Forderungen der Arbeitsstättenrichtlinien sind diese etwa in Arbeitsstätten erforderlich. Beispielsweise bei Großraumbüros, erhöhter Gefährdungslage oder unübersichtlichen Rettungsmöglichkeiten. Daneben müssen öffentliche Gebäude wie Opernhäuser und Theater, Schulen, Kliniken, Hotels, Flughäfen oder Bahnhöfe einen Flucht- und Rettungsplan aufweisen, der spezifische Anforderungen zu erfüllen hat und streng geregelten Formalitäten unterliegt. So soll ein Flucht- und Rettungsplan mindestens im Maßstab 1:250 vorliegen, das Format DIN A3 haben, mit einer Legende versehen sein und den jeweiligen Standpunkt des Betrachters anzeigen. Hotels und Klassenzimmer bilden Ausnahmen. Hier sind Flucht- und Rettungspläne im Format DIN A4 möglich.

Wir kennen alle Anforderungen und Normen
Weiterhin muss ein Flucht- und Rettungsplan übersichtlich sein, in seinen Details gut lesbar und selbstverständlich aktuell. Die Gestaltung hat mit Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen zu erfolgen. Auf dem Plan ist der Verlauf der Flucht- und Rettungswege zu den Notausgängen im Gebäude sowie zu Sammelplätzen und Brandschutzeinrichtungen kenntlich gemacht – dies alles eingefasst vom schematischen Gebäudegrundriss vor weißem Hintergrund. Die dafür maßgeblichen Vorschriften sind die:

  • Arbeitsstättenverordnung (§55)
  • VerkaufsstättenVO, HochhausVO, SchulbauRL, BeherbergungsstättenVO
  • VersammlungsstättenVO
  • ASR A 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
  • DIN EN ISO 7010 (Sicherheitszeichen u.a.)
  • DIN ISO 23601 (Sicherheitskennzeichnung für Flucht- und Rettungspläne)

Auch bereits vorliegende Flucht- und Rettungspläne erfordern Handlungsbedarf. Sie sind auf dem aktuellen Stand zu halten und ihr korrekter Aushang müssen regelmäßig überprüft werden. Nutzen auch ausländische Mitarbeiter oder Gäste die Anlage, sind entsprechende Übersetzungen der Brandschutzordnung und der Symbollegende zu machen. Bei uns liegen alle diese Aufgaben in verlässlichen Händen!

Feuerwehrpläne

Für bestimmte Gebäudetypen wie Industriebauten oder Schulen sind Feuerwehrpläne vorgeschrieben. Sie haben die Aufgabe, im Brandfall der Feuerwehr den Weg zu weisen und besondere Gefahrenpunkte auf den ersten Blick aufzuzeigen. Feuerwehrpläne umfassen eine Objektinformation, einen Übersichtsplan, Geschosspläne und mögliche Sonderpläne. Dies alles erstellen wir für Sie normgerecht und in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.

Brandschutzpläne

Die Erstellung von Brandschutzplänen gehört zu unserer Kernkompetenz. Als Bestandteil Ihre Brandschutzkonzeptes und –nachweises liefern Brandschutzpläne eine übersichtliche grafische Darstellung über die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen. Auch Vorentwürfe und Brandschutzpläne in Varianten liefern wir Ihnen auf Wunsch, so dass Sie bereits im Vorfeld einen Überblick möglicher Maßnahmen und etwaiger Schwachpunkte haben.

Brandschutzordnung

Für viele Gebäudearten ist eine Brandschutzordnung verpflichtend. Sie regelt Maßnahmen der Brandverhütung wie auch das Verhalten von Nutzern im Brandfall, muss normgerecht aufgestellt und muss abhängig von der Gebäudenutzung nach DIN 14096 in die Teile A, B und C gegliedert sein. Wir erfüllen für Sie diese gesetzliche Pflicht, indem wir eine Brandschutzverordnung entsprechend Ihres Gebäudes und seiner Nutzung erstellen.

Die Brandschutzordnung Teil A richtet sich direkt an die Nutzer eines Gebäudes. Dieser beinhaltet die wichtigsten Regeln zum Verhalten im Brandfall und kann wahlweise als eigenes DIN A4 -Blatt erstellt werden oder Teil eines Flucht- und Rettungswegsplans sein .

Teil B richtet sich an die Mitarbeiter eines Betriebes. Dieser enthält genaue Hinweise zum Verhalten im Brandfall, zur Rauchfreihaltung, zur Freihaltung der Rettungswege und mehr. Dieser Teil wird üblicherweise nicht ausgehängt, sondern den Mitarbeitern schriftlich ausgehändigt – oft zusammen mit einer entsprechenden Unterweisung.

Demgegenüber richtet sich Teil C einer Brandschutzordnung an die im Betrieb mit Brandschutzaufgaben betreuten Personen, wie etwa dem Brandschutzbeauftragten.

Brandschutzordnungen müssen gemäß DIN 14096 immer auf aktuellem Stand gehalten werden und mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person auf Aktualität überprüft werden. Da 2014 die Norm eine Neufassung erhielt, ist deren Einhaltung und Umsetzung zu beachten – insbesondere in gestalterischer Hinsicht und in der Gliederung. Wir sorgen als Ihr kompetenter Brandschutz-Partner dafür, dass Ihre Brandschutzordnung absolut normgerecht und auf dem neuesten Stand ist.

Brandschutzbeauftragter

Verschiedene Sonderbauvorschriften bzw. das Arbeitsstättenrecht können Vorschriften enthalten, die die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in einem Betrieb erforderlich machen. Der Brandschutzbeauftragte muss dabei eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person sein, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnehmen kann. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber in Brandschutzfragen, kontrolliert die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen. Brandschutzbeauftragte benötigen daher eine fundierte Ausbildung, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz. Die Aufgabenstellung ist vielfältig und z.B. in der vfdb-Veröffentlichung vfdb 12/09-01 beschrieben. Wenn diese Tätigkeit nicht innerhalb eines Betriebes erbracht werden kann, können externe Brandschutzbeauftragte beauftragt werden.