Brandschutznachweis nach Landesbauordnung

Brandschutznachweis

Brandschutznachweis nach Bauvorlagenverordnung

Für die Mehrzahl der Neubauten sowie für viele Bestandsumbauten sind Angaben zum vorbeugenden Brandschutz erforderlich. Als Teil des Bauantrags ist ein solcher Brandschutznachweis für alle Gebäudeklassen und Tiefgaragen zwingend gefordert. Die Erstellung eines Brandschutznachweises ist in der Musterbauordnung (MBO) festgelegt. Sie bestimmt, dass außer für die Bereiche Standsicherheit, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz auch ein bautechnischer Nachweis für den Brandschutz zu erstellen und zusammen mit den Bauvorlagen vor der Baugenehmigung einzureichen ist.

Keine Baugenehmigung ohne Brandschutznachweis

Der Brandschutznachweis ist eine Dokumentation aller für den Brandschutz getroffenen Maßnahmen, seien sie organisatorischer, anlagentechnischer oder baulicher Art. Als bautechnischer Nachweis im Baugenehmigungsverfahren bildet er die Basis, auf der ein Bau ausgeführt und abgenommen wird. Bei Sonderbauten, Gebäude der Gebäudeklasse 5 und bei Garagen ist der Brandschutznachweis gemäß den meisten Landesbauordnungen von einer unabhängigen Stelle zu prüfen, wofür die Bauaufsichtsbehörde oder ein Prüfsachverständiger hinzugezogen werden müssen. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1-4, die nicht Sonderbauten sind, sind die nach Bauordnung genehmigungspflichtigen Abweichungen, sofern vorhanden, ebenfalls zur Genehmigung einzureichen. Diese müssen im Brandschutznachweis ausgewiesen und begründet werden.

Bestandteil des Brandschutzkonzepts

Ein Brandschutznachweis belegt die Erfüllung aller baurechtlichen Belange in Bezug auf den Brandschutz, wie sie für eine Genehmigung des vorgelegten Bauvorhabens ausgewiesen sind. In der Regel ist dies mit der Einhaltung der Anforderungen aus der Bauordnung geleistet. Wenn das geforderte Brandschutzziel der Bauordnung dadurch erreicht wird, dass vollwertige Eratzmaßnahmen kompensierend wirken, darf auch vom Baurecht abgewichen werden. Im Unterschied zum Brandschutzkonzept, das als übergeordnete Planung sämtliche Brandschutzmaßnahmen beinhaltet, fungiert der Brandschutznachweis als Teilleistung des Brandschutzkonzepts. In ihm werden die genannten Maßnahmen schriftlich und grafisch niedergelegt.

Ihr genehmigungsfähiger Brandschutznachweis

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