Nachweis gemäß Industriebaurichtlinie

Nachweis gemäß Industriebaurichtlinie und DIN 18230

Industriebauten können die brandschutztechnische Planung vor besondere Herausforderungen stellen. Diese Besonderheiten werden durch die Standardbeschreibungen der Landesbauordnung zumeist nicht vollumfänglich abgedeckt. Bauordnungen wie die Bayerische Bauordnung behandeln etwa kleinzellige Anlagen wie Wohn- und Bürogebäude. Demgegenüber muss sich ein Industriebau immer zuerst nach den Notwendigkeiten der Fertigung richten. An dieser hat sich ein passendes Brandschutzkonzept zu orientieren, das die Bedürfnisse der Lagerung oder Produktion berücksichtigt und gleichermaßen Personen- wie Sachwertschutz und diese auch im Interesse des Versicherers angemessen sichert.

Der Gesetzgeber hat dazu die Musterindustriebaurichtlinie erarbeitet. Deren neueste Fassung datiert auf 2014. Die Musterbaurichtlinie ist in verschiedenen Bundesländern als technische Bestimmung eingeführt und daher zwingend zu beachten. In Bayern erfolgte die Einführung der Musterindustriebaurichtlinie von 2014 mit der Aktualisierung der eingeführten technischen Baubestimmungen von Januar 2015.

Die Industriebaurichtlinie  soll großflächige Anlagen ermöglichen, die dennoch angemessen sicher genutzt werden können und kein Risiko für Umwelt und Nachbarschaft darstellen. Sie bietet die Möglichkeit, Industrieanlagen objektspezifisch zu bewerten und in eine Sicherheitskategorie einzuordnen. Damit steht bereits als Standardverfahren, beschrieben im Abschnitt 6 der Richtlinie, eine Palette von Maßnahmen zur Verfügung, die passend zum Gebäude kombiniert werden können. So wirkt sich das Vorhandensein einer Brandmeldeanlage ebenso positiv aus wie beispielsweise eine betriebseigene Werksfeuerwehr.

Sofern eine Industrieanlage nicht mit dem Standardverfahren der Industriebaurichtlinie erfasst werden kann, bietet der Abschnitt 7 der Richtlinie weitere, dann rechnerische Möglichkeiten, das besondere Gefahrenpotenzial einer Anlage zu erfassen, zu bewerten und die notwendigen baulichen und anlagentechnischen Konsequenzen zu ergreifen. Zusätzlich lässt das Baurecht unter bestimmten Umständen zu, eine Anlage mit sogenannten ingenieurmäßigen Methoden zu bewerten. Bei einer ingenieurmäßigen Bewertung eines Gebäudes wird im Rahmen einer Berechnung und einer Simulation ein Brandgeschehen zugrunde gelegt, das für die Anlage als passend angesehen wird. Durch Berechnung und Simulation werden Ausmaß, Ausbreitung und Entwicklung von Wärme und Rauch ermittelt, so dass das Konzept darauf aufbauen kann.

Hinsichtlich der Brandschutzanforderungen an Industriebauten lassen sich in vielen Fällen Erleichterungen erwirken. Wir ermitteln die tatsächlich vorhandenen Brandlasten und finden das für Ihren Bau schlüssige und genehmigungsfähige Konzept, das allen geltenden Richtlinien gerecht wird.