Beratung Brandschutz
Brandschutztechnische Beratung

Moderne Nutzungskonzepte und komplexe Architektur sind nicht in jedem Fall mit den Regelanforderungen des öffentlichen Baurechts konform und können mit den etablierten technischen Standards in Konflikt geraten. Hier setzt unsere gewerkeübergreifende brandschutztechnische Beratung an. Sie erstreckt sich über den gesamten Prozess von der Projektidee über die Entwurfs- und Genehmigungsphase bis zur Bauausführung. Damit gewährleisten wir als Ihr kompetenter Brandschutz-Partner nicht nur die Genehmigungsfähigkeit der Planung und die Abnahme des Gebäudes – wir sorgen zugleich für die konsequente Einhaltung von Terminen und daher für Kostensicherheit.

Fachbauleitung Brandschutz

Stehen Sie unter Kosten- und Termindruck? Dann gewährleistet Ihnen die Fachbauleitung Brandschutz die Einhaltung einer zulassungskonformen Ausführung. Aber auch allgemein ist die brandschutztechnische Bauüberwachung ein wesentlicher Faktor der Qualitätssicherung während der Bauausführung. Nur so erhalten Sie ein abnahmefähiges Gebäude, das frei von brandschutztechnischen Mängeln ist. Diese qualitätssichernden Maßnahmen sollten auch in der Nutzungsphase des Gebäudes weitergeführt werden. Wir erarbeiten dafür gern maßgeschneiderte Lösungen.

Mitwirkung der Ausführungsplanung

Bei der Ausführungsplanung werden Objektplaner immer wieder mit brandschutzrelevanten Themen konfrontiert, die das Mitwirken von Spezialisten erforderlich machen. Deshalb wirken wir begleitend bei der Erstellung der Ausführungsplanung mit und unterstützen den planerischen Prozess in allen aufkommenden Detailfragen.

Mitwirkung der Ausschreibung

Wir stehen Ihnen bei der Erstellung von Planungsunterlagen zur Seite, in denen sämtliche Anforderungen an den Brandschutz berücksichtig sind. Als Ihr Brandschutz-Partner beachten wir die zahlreichen nationalen wie europäischen Normen und Zulassungskriterien, die für die Ausschreibung von Gebäudeteilen oder Anlagen gelten.

Brandschutz und Denkmalschutz

Eine besondere Herausforderung stellt die Beratung zum Brandschutz in denkmalgeschützten Anlagen dar. Denkmalgeschützte Anlagen sind Gebäude, die in öffentlichem Interesse stehen. Das können Gebäude verschiedenster Bauart und aus unterschiedlichen Entstehungszeiten sein. Damit einher gehen Bauweisen, die oftmals nicht heute geltendes Baurecht erfüllen können. Dies können Holzbalkendecken, sonstige Holzbauweisen, Gewölbe- und Kappendecken sein oder auch besonders innovative Bauweisen aus modernen Materialien wie Acrylglas.
So denkt man bei denkmalgeschützen Bauweisen natürlich zunächst an historische Gebäude wie Gefängnisse, Schlösser, Universitäten, oftmals gründerzeitliche Gebäude, die aufgrund ihrer Bedeutung im Stadtbild und ihrer repräsentativen Räumlichkeiten weitergenutzt werden sollten.
Gerade die Folge- oder moderne Nutzung eines historischen Gebäudes stellt Nutzer und Planer jedoch vor besondere Herausforderungen.
Zum einen können sich die Anforderungen einer zeitgemäßen Nutzung stark verändert haben, so beispielsweise in Krankenhäusern, die, wenn auch zum Zeitpunkt der Entstehung auf höchstem technischen Standard nach jahrzehntelanger Nutzung auf die Bedingungen modernen Medizinrechts angepasst werden müssen.
Zum anderen werden Gebäude heute oftmals anders genutzt, als dies zum Zeitpunkt der Errichtung vorgesehen war. So kann ein Schloss heute ein Tagungshotel sein, ein Wohngebäude oder eine Behörde. Den geänderten Anforderungen aus der neuen Nutzung heraus muss mit größtmöglicher Rücksichtnahme auf den schütztenswerten Bestand Rechnung getragen werden.

Denkmalgeschützt können jedoch auch ganz andere Gebäude sein, z.B. historische Bauernhäuser oder Bauten der Neuzeit, z.B. aus den 1950-ger Jahre oder Gebäude der Architekten Sep Ruf oder Josef Wiedemann.
Ebenfalls denkmalgeschützt als besonders bedeutende Anlage sind auch die olympischen Sportstätten in München, errichtet um 1970 von den Architekten Günther Behnisch und Frei Otto.
Oftmals denkmalgeschützt sind auch Kirchen.
Wir erfassen bei diesen Anlagen zunächst den Bestand und bewerten die aktuelle bzw. die gewünschte zukünftige Nutzung. Auf den Erhalt der historischen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes ist dabei höchster Wert zu legen.
Gleiche Bedeutung hat jedoch auch die Sicherheit der die Anlage nutzenden Personen. Es gilt also, ein Konzept zu entwickeln, dass unter größtmöglicher Bestandsschonung ein nach heute geltendem Baurecht gefordertes Sicherheitsniveau für die Nutzer sicherstellt.

Die Erfahrung lehrt, dass Brände, auch Großbrände, im Baudenkmal keine Seltenheit sind. Wie wichtig guter Brandschutz im Baudenkmal ist, zeigen immer wieder aufsehenerregenden Brände wie der 2004 in der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar oder der 2005 im Schloss Elmau in Bayern.
Guter Denkmalschutz ist deshalb immer auch guter Brandschutz.

Brandschutz und Barrierefreiheit

Mit der Einführung der DIN 18040 als eingeführte technische Baubestimmung hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass Mitmenschen mit körperlichen odergeistigen Einschränkungen gleichwertige Möglichkeiten bereitgestellt werden müssen, sich auch im Brandfall in einem Gebäude orientieren zu können und sich entweder selbst retten zu können oder durch geeignete Maßnahmen in die Lage versetzt zu werden, ein Gebäude auch im Brandfall sicher verlassen zu können.

Brandfallmatrix

Sonderbauten stellen aufgrund ihrer Komplexität oftmals erhöhte Ansprüche an die MSR- und Gebäudeleittechnik sowie speziell an die Brandmeldetechnik. Moderne Ringbus-Systeme in Verbindung mit potentialfreien Kontakten und Kopplern ermöglichen dabei die Zusammenfassung einer Vielzahl von sicherheitsrelevanten Anlagen – wie auch Anlagen des Sicherheitsmanagements – in Verbindung mit der Brandmeldetechnik.

Die Funktion und das Zusammenwirken dieser sicherheitsrelevanten Anlagen werden auf Basis eines Brandschutzkonzepts von einer vereinfachend darstellenden Brandschutzmatrix koordiniert. Diese bilden alle Detektoren wie Rauch- und Brandmelder, die Aktoren aller tangierten Gewerke wie Feldgeräte sowie deren Ansteuerungen und Funktionen ab. Die Brandfallmatrix kann ferner auch Teil des Sicherheit-Management-Systems sein (Einbruchsicherung, Zutrittskontrolle usw.).

Wir erstellen Ihre Brandfallmatrix u.a. in Anlehnung an die VDI 6010 sowie unter Beachtung der VDI 3819 und der DIN 14675. Dies sollte bereits in der Entwurfsphase erfolgen. Dabei wird die Brandfallmatrix erfahrungsgemäß diverse Änderungen bzw. Erweiterungen über die Bauzeit hinweg erfahren. In diesem Zusammenhang bieten wir auch die Wirkprinziprüfung bzw. die Durchführung des Vollprobetests noch vor Inbetriebnahme des Objekts bzw. noch vor der Prüfung der sicherheitstechnischen Anlagen durch Prüfsachverständige an.

Dazu erstellen wir zunächst auf Grundlage des Brandschutzkonzepts sowie der zur Verfügung gestellten Unterlagen der Fachplanungen eine Funktionalbeschreibung, in der wir den Zusammenhang zwischen dem Ort der Auslösung eines Melders (automatisch oder manuell) und der auszulösenden Steuerkette zusammenfassend darstellen. Die Funktionalbeschreibung muss im Detail folgende Elemente enthalten:

  • das konzeptionell übergeordnete Schutzziel sowie gegebenenfalls die bauaufsichtlichen Anforderungen und sonstige Grundlagen wie Normen und Richtlinien
  • die Identifizierung der jeweils aktuellen Anlage hinsichtlich ihres Ortes und ihrer Bezeichnung
  • die Art der Auslösung (z.B. manuell / automatisch)
  • die Darstellung des jeweiligen Überwachungsbereichs
  • die Beschreibung ihrer Aktion im Brandfall

Anschließend werden in der zu erstellenden Brandfallmatrix die einzelnen Melder bzw. Meldergruppen hinterlegt und die zu steuernden Gewerke exakt dargestellt, wobei einzelne Aktoren-Gruppen wie Klappen sich in adressierten „Untermatrizen“ wiederfinden. Ihre „fertige“ Brandfallmatrix enthält damit alle Informationen: Vom Auslösen eines Melders bis zur eingetragenen Funktion der entsprechenden Feldgeräte. Auf Grundlage der Brandfallmatrix kann in einem nächsten Schritt die Brandfallsteuermatrix einschließlich dem Quellcode erstellt werden.